Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung – sinnvoll?

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abschließen, sollten Sie abwägen ob eine Selbstbeteiligung, und wenn ja in welcher Höhe, für Sie von Vorteil wäre.Haben Sie kaum Streitfälle, ist eine Selbstbeteiligung immer klar von Vorteil. Allerdings weiß man ja bekanntlich nie vorher, was eintritt. Haben Sie zum Beispiel sehr streitige Nachbarn, könnte eine Selbstbeteiligung eher hinderlich sein, da Sie bei jedem neuen Rechtsstreit wieder in die Tasche greifen müssten.
In der Regel sollte eine Selbstbeteiligung mit in die Rechtschutzversicherung integriert werden, da sich das bei der Prämie für Sie positiv berechnet.

Auch sollten Sie bedenken, dass viele Streitigkeiten durch gemeinnützige Institutionen und öffentliche Beratungsstellen und Schiedsämter beigelegt werden können.Die Prozesskostenbeihilfe sollte auch nicht außer Acht gelassen werden. Vielleicht benötigen Sie, je nach Ihrem Verdienst, nicht für jede Situation eine Rechtschutzversicherung.Ist Ihr Verdienst minimal, können Sie für solche Fälle immer die Prozesskostenbeihilfe des Staates in Anspruch nehmen.

Im Durchschnitt sollte jedoch ein Betrag von circa 150 Euro Selbstbeteiligung in der Rechtschutzversicherung verankert sein, wenn Sie kaum Streitfälle haben. Das hält die Prämie höher und ist notfalls aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

Hier sollte einmal genannt werden, dass es einige Versicherungsanstalten gibt, die nach einem sogenannten Schadensfreiheitssystem arbeiten. Dieses ist durchaus sehr sinnvoll.Sie zahlen als Kunde die geringere Prämie mit dem Selbstbehalt, die dann von Jahr zu Jahr, vorausgesetzt, Sie haben keinen Schadensfall, immer geringer wird. Sind Sie unten angekommen und haben Ihre erste Rechtsstreitigkeit, fällt für Sie keine Selbstbeteiligung an.Die Versicherungsgesellschaften nennen diese Methode „stufenweise SB-Reduzierung“.Diese Methode ist im Volksmund vielleicht eher als Rechtschutzversicherung mit fallendem Selbstbehalt bekannt.

Eine Rechtschutzversicherung mit integrierter Selbstbeteiligung ist also sinnvoll, da Sie, tritt kein Schadensfall ein, Ihren niedrigeren Beitrag für die Selbstbeteiligung im Regelfalle nach zwei Jahren Versicherungsmitgliedschaft wieder heraus haben.

Ob eine Selbstbeteiligung nun sinnvoll ist, sollte sich jeder für sich im Einzelnen überlegen.Im Regelfall gilt jedoch: Keine oder kaum Streitfälle, auf jeden Fall eine Selbstbeteiligung mit in die Rechtschutzversicherung mit einbauen.Rechnet man mit mehreren Streitfällen, sollte eine Selbstbeteiligung eher aus einem kritischeren Blickwinkel betrachtet werden.

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