Was deckt der private Rechtsschutz ab?

Die private Rechtschutz gliedert sich in mehrere Pakete auf, die man entweder als Bündel oder aber auch einzeln versichern kann. Das Angebot reicht vom Vertragsrecht über Zivilrecht bis hin zum Mietrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Das Verkehrsrecht stellt hier eine Besonderheit dar, denn die KFZ Haftpflicht enthält bereits einen passiven Rechtsschutz, der darin besteht, dass von der Versicherung alle unberechtigten Forderungen Dritter abgewehrt werden. Interessant für die private Rechtsschutzversicherung sind all jene Fälle, in denen man selbst Forderungen gegen Dritte durchsetzen möchte.

Grundsätzlich werden alle Rechtsstreitigkeiten eingebunden, die sich aus rein privaten Zusammenhängen ergeben. Das können Verträge mit Handwerkern, aber auch die Auseinandersetzungen mit dem Vermieter über die Betriebskosten sein. Die telefonische Erstberatung über die fachkundige Hotline gibt es immer, bei gerichtlichen Schritten benötigt man eine Kostenübernahmezusage von der Versicherung. Diese gibt es nur dann, wenn erkennbar ist, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung auch gewonnen werden kann.

Wer Strafrecht mit eingeschlossen hat, genießt meistens den Vorteil, dass von der Rechtsschutz Versicherung im Falle des Falles auch eine Kaution auf Darlehensbasis gestellt werden kann. Der Einschluss von im Haushalt lebenden Personen wie Kinder, Ehegatten und die Partner aus auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften ist in der Regel kostenfrei möglich.

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