Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, so dass Versicherte auch dann für ihr Recht vor Gericht ziehen können, wenn sie die Kosten hierfür eigentlich nicht finanzieren könnten. Beim Vertragsabschluss sowie bei der Inanspruchnahme der Versicherung muss allerdings beachtet werden, dass die Rechtsschutzversicherung nicht alle Verfahren vollständig übernimmt. Man spricht hierbei von Leistungsausschlüssen, die jede Rechtsschutzversicherung in ihren Vertragsbedingungen ausweist und daher beachtet werden müssen.
In erster Linie schließt die Rechtsschutzversicherung Leistungen aus, wenn der Versicherte als Bauherr auftritt, wenn Streitigkeiten durch den Kauf oder den Verkauf von Grundstücken auftreten oder wenn ein Gerichtsverfahren bei Baumängeln notwendig wird. Diese Leistungen werden von allen Rechtsschutzversicherern ausgeschlossen, da hier das Risiko der Inanspruchnahme aufgrund der zahlreichen Gerichtsstreitigkeiten in diesem Bereich für die Versicherer zu groß ist.
Das Risiko der Inanspruchnahme der Versicherung ist Grundlage für die Festsetzung der Leistungsausschlüsse. Je größer das Risiko, desto eher besteht die Gefahr, dass die Versicherung die Leistungen nicht übernimmt. Aus diesem Grund werden auch Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer nicht getragen, da die Versicherung hier ja die Kosten gegen sich selbst übernehmen müsste. Wer hier Ärger hat, muss die Verfahrenskosten aus eigener Tasche finanzieren oder einen anderen Rechtsschutzversicherer beauftragen.
Ebenfalls nicht übernommen werden in diesem Zusammenhang Rechtsstreitigkeiten, die sich in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren ergeben. Auch Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen, aus Spekulationsgeschäften sowie Streitigkeiten aus Halte- oder Parkverstößen werden von den Versicherungen nicht übernommen.
Für Versicherte ist es natürlich enorm wichtig, welche Leistungen von ihrer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Einige besonders günstige Tarife schließen einige Leistungen nämlich aus, um die günstigen Prämien bieten zu können. Der Leistungsumfang sollte daher bei einem Vergleich von Versicherungen an erster Stelle stehen. Auch einige Euro mehr Prämie könnten dann durchaus in Kauf genommen werden.