Eine Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen können. Obwohl die Leistungen der Versicherer individuell verschieden sein können, übernehmen die Rechtsschutzversicherer in den meisten Fällen die Kosten für den Anwalt der Versicherten, und zwar gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sofern der Rechtsstreit verloren wird, werden auch die gegnerischen Kosten getragen.
Neben den Anwaltskosten trägt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten, die vom Gericht erhoben werden, um den jeweiligen Fall zu verhandeln. Nicht selten werden für die Urteilsfindung weiterhin Zeugen und Gutachter gehört, zudem müssen Gutachten erstellt und natürlich finanziert werden. Die Rechtsschutzversicherung wird auch in diesem Fall eintreten und die für die Urteilsfindung notwendigen Gelder übernehmen.
Wichtig ist dabei, dass die Kosten für Gutachter oder Sachverständige nur dann übernommen werden, wenn diese vom Gericht bestellt wurden. Werden eigene Gutachter bestellt oder soll ein Gegengutachten beauftragt werden, müssten Versicherungsnehmer diese Kosten aus eigener Tasche finanzieren. Lediglich bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Verfahren, die den Kauf oder aber die Reparatur von Kraftfahrzeugen zum Inhalt haben, können auch öffentlich bestellte Gutachter hinzugezogen werden, wenn sie vom Versicherungsnehmer beauftragt wurden. Hier lohnt es sich, im Einzelfall nachzufragen, ob die Versicherung die Kosten tatsächlich trägt oder ob sie selbst finanziert werden müssen
Sofern der Versicherte inhaftiert werden soll, kann die Rechtsschutzversicherung unter Umständen auch die Kosten für Strafkautionen übernehmen. Diese Gelder werden allerdings von der Versicherung nicht vollumfänglich übernommen, sondern lediglich als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Eine Rückzahlung ist später also auf jeden Fall notwendig.
Sollten Versicherungsnehmer in einen Versicherungsfall im Ausland verwickelt werden, kann die Rechtsschutzversicherung auch hier in Anspruch genommen werden. Sofern der Anspruch laut den offiziellen Versicherungsbedingungen besteht, kann der Versicherte einen Korrespondenzanwalt hinzuziehen. Auch eventuell anfallende Reise- oder Übersetzungskosten können von der privaten Rechtsschutzversicherung getragen werden.In vielen Fällen bieten die Rechtsschutzversicherer auch eine telefonische Erstberatung, die ebenfalls kostenlos ist. Vielfach wird hierfür nicht einmal die sonst vereinbarte Selbstbeteiligung erhoben.
Die Leistungen der Versicherer können sehr unterschiedlich gestaltet sein. Es lohnt sich daher, die individuellen Versicherungsbedingungen genauer zu überprüfen und damit festzustellen, ob der Versicherungsfall übernommen wird oder ob Selbstbehalte zu tragen sind. Auch die Hotlines der Versicherer helfen in diesem Fall gern weiter.