Eine Berufsrechtsschutzversicherung ist separat im privaten Bereich nicht möglich. Sie ist in Form des Arbeitsrechtsschutzes in der privaten Rechtschutzversicherung mit integriert. Sie umfasst alle juristischen Probleme, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben können. Das kann das Anfechten eines nicht gerechtfertigten negativen Arbeitszeugnisses aber auch das gerichtliche Vorgehen gegen eine aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigte Kündigung sein. Auch die Durchsetzen von Abfindungen aus von Seiten des Arbeitgebers gekündigten Arbeitsverhältnissen sein.
Anders sieht es aus mit der Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige. Hier kann dieser in den gewerblichen Rechtsschutz mit eingebunden werden und interagiert mit der Berufshaftpflichtversicherung. Der Firmenrechtsschutz umfasst sowohl das Strafrecht als auch das Arbeitsrecht und es kann der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte mit eingebunden werden. Darunter fallen alle Verträge, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit stehen, wie zum Beispiel die Bestellung von Handwerkern für eine Reparatur der genutzten technischen Anlagen.