Der Verkehrs Rechtsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter, soweit das nicht bereits durch den passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Verschulden grenzwertig festgestellt wird und die Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert und man gerichtlich eine andere Entscheidung zum Beispiel in Form einer Quotelung erstreiten will.
Doch nicht nur als Führer motorisierter Fahrzeuge ist eine Verkehrs Rechtsschutz sinnvoll. Sie greift nämlich auch, wenn man als Fahrradfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt wird und seine berechtigten Forderungen gegen die Verursacher durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren möchte.
Im Verkehrs Rechtschutz ist auch die Erstellung von Unfallgutachten oder medizinischen Gutachten bis zu einem gewissen Umfang mit enthalten, sofern sie zur Klärung der Rechtslage und der Höhe der zu erstreitenden Entschädigung notwendig sind. Hier sollte man jedoch vorher im Einzelfall die Kostenzusage der Verkehrs Rechtschutz Versicherung einholen.