Im Bereich des Mieterrechtschutzes sind alle Probleme abgedeckt, die sich innerhalb eines Mietvertrages ergeben können. Das können sowohl nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sein als auch die Durchsetzung von Mietminderungen bei der Beeinträchtigung der Nutzung. Der Mieterrechtschutz umfasst auch alle rechtlichen Probleme, die sich aus der Abrechnung der Betriebskosten ergeben können. Darüber hinaus greift er bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen der Vermieter und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Mietvertrag ergeben. Das reicht von der ersten anwaltlichen Beratung bis hin zur Durchführung gerichtlicher Schritte zur Durchsetzung seiner Rechte.
Beim Eigentümer Rechtsschutz ist nicht nur der Bereich Vermietung und Verpachtung über die Versicherung abgedeckt, sondern man kann damit auch Forderungen Dritter abwehren, sofern diese nicht unter den passiven Rechtsschutz der Grundstückseigentümer Haftpflichtversicherung fallen. Nimmt das Grundstück oder Gebäude durch Dritte Schaden, hilft die Eigentümer Rechtsschutz bei der Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzansprüche, wenn eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht.